Beleihungsgrenze bei Schiffsbanken, bei Schiffspfandbriefen Bedeutung

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Beleihungsgrenze bei Schiffsbanken, bei Schiffspfandbriefen

Beleihungsgrenze bei Schiffsbanken, bei Schiffspfandbriefen Logo #42880Die Beleihung - beschränkt auf Schiffe und Schiffsbauwerk e, die in einem öffentlichen Register eingetragen sind - darf die ersten 60% des von der Schiffspfandbriefbank auf Grund einer vorgeschriebenen Wertermittlung festgesetzten Wertes des Schiffes (Schiffsbelei-hungswert) oder Schiffsbauwerk s nicht übersteigen.
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